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Höhe des Stammkapitals = Gesellschafteranteile an GmbH?

Frage von chrisvasus: Höhe des Stammkapitals = Gesellschafteranteile an GmbH?
Hallo,

folgende Situation: Zwei Kollegen gründen eine GmbH. Der eine bringt 20.000 EUR Stammkapital ein, der andere nur 5.000 EUR hat aber das für die Geschäftstätigkeit nötige (immaterielle) Fachwissen. Beide sollen zu gleichen Teilen an der Firma beteiligt sein. Das GmbH-Gesetz sieht aber vor, dass die Gesellschaftter entsprechend
des Nennbetrages ihres eingebrachten Stammkapitals an der Gewinnausschüttung teilnehmen bzw. über den Gewinn entscheiden. Ist es möglich bei der GmbH Gründung zu vereinbaren, dass beide Gesellschafter trotz unterschiedlich hohe Stammkapitaleinlagen zu gleichen Teilen an Gewinn und Substanz des Unternehmens beteiligt sind?

Beste Antwort:

Answer by Kai F
(Das hier geht in den Bereich der Rechtsberatung, darum wirst Du nur von einem Anwalt eine wirklich ‘stichfeste’ Antwort bekommen).
Antwort von mir (Kaufmann, kein Anwalt ;-) :
Die gesetzliche Regelung der Verteilung nach Geschäftsanteilen ist nicht dispositiv, kann also nicht per Satzung oder sonstwie geändert werden. Wenn also zwei Leute auf diese Weise den Gewinn gleichverteilen wollen, gibt es nur die Möglichkeit so zu tun, als würde jeder von ihnen den gleichen Anteil einzahlen. Das heisst, es werden €25T Grundkapital eingezahlt und die Anteile 50:50 verteilt. Den Unterschied (woher das Geld gekommen ist) sieht man auf dem Firmenkonto ja nicht mehr.

Idee von mir: derjenige mit dem höheren Anteil sollte sich per Vorkaufsrecht zum Sonderpreis für die Differenz absichern. Ob das aber so möglich ist, ist wirklich eine Frage für den spezialisierten Anwalt. Ausserdem widerspricht es dem zweiten Teil Deiner Forderung (Beteiligung am steigenden Substanzwert).

Eine Alternative könnte sein, die Differenz per Kreditvertrag zu regeln. Also der Geldgeber G leiht dem zukünfzigen Geschäftsführer F die Differenz. Beide zahlen €12500 ein, der G aus Eigenmitteln, der F aus €5000 Eigenmitteln und €7500 Kredit von G. Nun muss man die Vertragsbedingungen so gestalten, dass der Kredit zinslos gewährt und ausschliesslich aus den Gewinnen der GmbH zurückgezahlt wird.

Aber wie gesagt: ob das einer juristischen Überprüfung standhält, muss Dir schon ein Jurist erklären.

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{ 1 } Comments

  1. Gunther W | 24. Januar 2012 um 01:01 | Permalink

    Die 25.000€ sind das Haftungskapital bei einer GmbH, nicht das Stammkapital. Damit haftete die Gesellschaft gegenüber Dritten.
    Beide Gesellschafter müssen zu gleichen teilen beteiligt sein, siehe GmbH-Gesetz.
    Der mit den 5.000€ kann aber auch andere Werte einbringen bzw verpfänden; zB ein Haus , das er dann aber nicht mehr frei verkaufen darf. Das muss bei der Anmeldung der GmbH angegeben werden.
    Was dann als Stammkapital eingebracht wird, ist ebenfalls in einem Rahmen im GmbH-Gesetz festgelegt.
    mfG gw38

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